CDU Ronnenberg

CDU-Freie Wähler-Gruppe hofft auf bürgerfreundliche Lösung

Die Ablehnung des Verwaltungsvorschlags zur Durchführung von Online Sitzungen des durch die SPD und Teile der GRÜNEN hat hohe Wellen geschlagen!

Diese nicht nachvollziehbare Entscheidung wurde von uns heftig kritisiert, auch wenn sie mit der Besorgnis begründet wurden, es könnten Rechte von Ratsmitgliedern verletzt werden. Für uns stehen unsere Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund, die durch diese Entscheidung bei Interesse an politischen Veranstaltungen „gezwungen“ werden, trotz der anhaltenden pandemischen Situation in Präsenz teilzunehmen.

Um dies zu verhindern, hat sich die CDU-Freie Wähler-FDP-Gruppe zu einem ungewöhnlichen Schritt entschlossen:

Zurzeit liegen bekanntlich Anträge der Gruppe 1 und der Gruppe 2 zu diesem Thema vor. Diese sollen am kommenden Mittwoch im Verwaltungsausschuss und am kommenden Freitag in einer weiteren Sondersitzung des Rates behandelt werden.

Beide Anträge sind zwar nicht vollständig inhaltsgleich, unterscheiden sich aber jetzt nicht mehr in den wesentlichen Punkten. Zur Erinnerung, die SPD hatte dem Verwaltungsvorschlag aus zwei Gründen nicht zugestimmt.

Zum einen war ihr der im Verwaltungsentwurf aufgenommen Begriff „Vertreterinnen/Vertreter der Medien“ nicht bestimmt genug, um ihnen Film- und Tonaufnahmen zu gestatten. Auch unser Vorschlag einer Legitimierungspflicht durch Vorlage eines Presseausweises war für die SPD ebenso nicht ausreichend wie die Korrektur des Wortlautes vom Ziel der „Veröffentlichung“ in die gesetzeskonforme Formulierung des Zieles der „Berichterstattung“.

Im Antrag der Gruppe 1 heißt es nun „Vertreterinnen und Vertreter von Nachrichtenmedien“, das Ziel der „Berichterstattung“ ist genauso aufgenommen wie eine Legitimationspflicht!

Zum anderen wollte die SPD eine Übertragung von Sitzungen in das Internet per Livestream verhindern. Hier half selbst ein leidenschaftliches Plädoyer von unserer Seite und seitens des Vertreters der Linken nichts.

Nunmehr ist die Möglichkeit eines Livestreams ausdrücklich im Antrag der Gruppe 1 vorgesehen.

Wir freuen uns sehr, dass bei der SPD ganz offensichtlich ein Umdenken im Sinne der Bürgerinnen und Bürgern, aber auch im Sinne einer Pressefreundlichkeit eingesetzt hat.

Wir werden dem Verwaltungsausschuss daher am Mittwoch vorschlagen, einen gemeinsamen Antrag möglichst aller Fraktionen auf Basis des Wortlautes des Antrages der Gruppe 1 zu formulieren und diesem dem Rat am Freitag zu Abstimmung vorzulegen.

Rein aus Vorsichtsgründen und um gegebenenfalls noch vorhandenen Bedenken der Grünen zur Übertragung von Online-Sitzungen per Livestream in das Internet Rechnung zu tragen, möchten wir entsprechend dem vorliegenden Antrag der Gruppe 2 in den gemeinsamen Antrag aufgenommen wissen, dass über die einzelnen Punkte „Online-Sitzungen“, „Recht zu „Film- und Tonaufnahmen“ und „Livestream“ einzeln abgestimmt wird.

Ein solcher Antrag war weder von der SPD in der Ratssitzung vom 09.02.21 gestellt worden noch ist er im aktuellen Antrag enthalten. Uns ist dies wichtig, um sicherzustellen, dass wir zumindest den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ finden und unsere Bürgerinnen und Bürger nicht wieder auf eine Teilnahmemöglichkeit ausschließlich in Präsenz beschränken.

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass dem Rat die Möglichkeit von Online-Sitzungen durch § 182 NkomVG ohnehin nur für die Zeiten der Pandemie eingeräumt wird. Berichterstattungen auf Basis von Film- und Tonaufnahmen sowie ein Livestream wären dagegen gem. § 64 Abs. 2 NkomVG dauerhaft möglich.

Wir fordern die niedersächsische Landesregierung aber in diesem Zusammenhang auf, durch eine entsprechende Anpassung des NKommVG den Kommunen auch nach dem Ende der aktuellen Pandemie die Möglichkeit von Videokonferenzen als Alternative zu den herkömmlichen Präsenzsitzungen einzuräumen.

Foto: John Schnobrich - Unsplash Lizenz