CDU Ronnenberg

Pressebericht zur konstituierenden Ratssitzung am 15.11.16

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger ich möchte die Gelegenheit nutzen einige Passagen im Bericht der Calenberger Zeitung vom 17.11.16 richtig zu stellen


1)

Der CDU-Freie-Wähler-FDP Gruppe wird vorgeworfen Postenjägerei zu

betreiben.

Richtig ist, dass die Gruppe 2, CDU-Freie-Wähler-FDP-Gruppe nur den 3. stellv.

Bürgermeister zusätzlich stellen wollte. In den Jahren 2001 - 2006 konnte

die CDU-FDP-Gruppe gar keinen stellv. Bürgermeister stellen, da die Mehrheit von SPD und Grünen das nicht zugelassen hat. Damals war die CDU ebenfalls zweitstärkste Fraktion. SPD und Grüne haben es abgelehnt die Person zu wählen, die die meisten persönlichen Stimmen hatte und zur zweitstärksten Fraktion gehörte (Hans-Heinrich Hüper). Der 3. stellv. Bürgermeister wurde am 15.11.2016 im Ersten Wahlgang mit der absoluten Mehrheit von 18 Stimmen im ersten geheimen Wahlgang von demokratisch legitimierten Ratsvertreterrinnen/Ratsvertretern gewählt.
 

2)

Dem 3. stellv. Bürgermeister wird vorgeworfen, dass die Vertreter der AfD

ihn gewählt haben.

Dazu ist zu erklären dass im neuen Rat 6 demokratisch gewählte Parteien vertreten

Sind, die alle das Recht haben mit zu wählen, sowohl die Fraktion der AfD wie auch

der Vertreter der Partei die Linken sind neu gewählte Parteien im Rat.

Die Ratsvorsitzende von der SPD wie auch die beiden anderen stellv. Bürgermeister

wurden mit den Stimmen der AfD und dem Vertreter der Linken gewählt.

Was ist also an der Wahl des 3. stellv. Bürgermeister Hans-Heinrich Hüper falsch. Oder wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

Für die Wahl eines stellvertretenden Bürgermeisters war im Ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erforderlich (18 von 35 Stimmen). SPD, Linke und Grüne haben zusammen 17 Stimmen und haben somit offensichtlich auf einen zweiten Wahlgang gesetzt, indem die einfache Mehrheit ausreicht. Eine einfache Mehrheit für die Grünen war nur möglich, wenn die AFD sich enthält. Damit wäre der Kandidat der Grünen mit indirekter Unterstützung der AFD zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt worden. 

Hätte der Kandidat der Grünen dann das Amt des stellvertretenden Bürgermeisters abgelehnt?

 

3)

Dem 3. stellvertretenden Bürgermeister wird vorgeworfen, dass er zu viele Ämter hat mit Fraktionsvorsitz und stellvertretenden Bürgermeister.

Die Besetzung eines SPD-Mitglieds  als stellvertretenden Bürgermeister, Ausschussvorsitzenden und in den letzten Jahren und wahrscheinlich weiterhin zusätzlich Ortsbürgermeister ist noch nie als Ämterhäufung genannt worden. In Gehrden ist ebenso ein SPD-Mitglied seit Jahren Fraktionsvorsitzender und stellvertretender Bürgermeister, aber hier wurde auch noch nie „Ämterhäufung“ vorgeworfen.      Warum soll es also eine Ämterhäufung sein, wenn ein CDU-Mitglied Fraktionsvorsitz und stellvertretender Bürgermeister ist?

 

 

Hans-Heinrich Hüper

Gruppenvorsitzender